2020

Covid-19-Verordnung des BAG; besondere Lage vom 19. Juni 2020; Änderungen vom 28. Oktober 2020

An alle Mitglieder der SKF

1. Einlass Räumlichkeiten Dojo Der Zugang ist nur gestattet, wenn ein Zugangssystem mit Voranmeldung (Online, Doodle usw.) gewährleistet ist. Personen mit Krankheitssymptomen bleiben zu Hause respektive begeben sich in Isolation. Sie rufen ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen. Bei einem positiven COVID-19 Test ist die Trainingsgruppe umgehend über die Krankheitssymptome zu orientieren.

2. Contact Tracing Der verantwortliche Dojoleiter muss über alle trainierenden Personen eine Liste (Name, Vorname, EMail, Telefonnummer, Adresse, Trainingszeit/Trainingsgruppe) verfügen. Diese dient den Behörden als Grundlage bei einem positiven Covid-19 Fall.

3. Zuschauende Es sind ausnahmslos keine zuschauenden Personen (Eltern, Freunde, Verwandte usw.) während den Trainings erlaubt. Eltern müssen (unter Einhaltung aller geltenden Regeln) draussen warten und können dort ihre Kinder wieder in Empfang nehmen.

4. Maskenpflicht Eingangs- und Garderobenräume. Ausnahmen: Kinder vor ihrem 12. Geburtstag. Kann ab 16 Jahren eine Fläche von 15m2 pro Person nicht eingehalten werden gilt Maskenpflicht.

5. Hygiene Es gelten immer die Vorschriften des BASPO. Insbesondere Hände reinigen vor und nach dem Training.

6. Garderobenbenützung Die SKF empfiehlt die Öffnung nur, wenn mindestens 4m2 pro Person zur Verfügung stehen. Für Kinder sind die Garderoben ausnahmslos geschlossen.

7. Gruppengrösse Im Grundsatz gilt immer der Mindestabstand von 1.5 Meter. – Kinder/Jugendliche bis zum 16. Geburtstag keine Limitierung. – Ab 16 Jahre maximal 15 Personen

8. Gruppenzusammensetzung Wenn immer möglich finden die Trainings, ab 16 Jahren, in beständigen Gruppen statt.

9. Trainingsformen Es ist ausschliesslich Training von Kihon und Kata erlaubt. Kumite, Bunkai sowie alle Partnerübungen sind ausnahmslos verboten. Dies gilt auch für die Trainings in den Stützpunkten.

10. Duschen Die SKF empfiehlt die Duschen nicht zu benützen.

11. Lüftung Trainings dürfen nur bei ausreichender Belüftung durchgeführt werden.

12. Turniere Bis mindestens Ende Dezember 2020 ist es allen SKF-Mitgliedern untersagt an nationalen oder internationalen Turnieren teilzunehmen, diese zu organisieren oder diese organisieren zu lassen.

13. Schweizermeisterschaften Zu den heutigen Bedingungen kann dieses Turnier 2020 nicht durchgeführt werden. Es behält, analog zu den Olympischen Spielen, die Bezeichnung SM 2020 bei, und wird 2021 ausgetragen.

14. Mitgliederversammlungen Dojo-Feste, Danprüfungen; nur gestattet bis zu einer Gruppengrösse bis 15 Personen mit Einhaltung aller Vorschriften des BAG. Maskenpflicht für alle Teilnehmenden obligatorisch.

Die SKF weist darauf hin, dass die kantonalen Behörden, zusätzliche Massnahmen anordnen können. Die Dojoleiter sind gebeten verschärfte Vorschriften der Kantone dem Zentralpräsidenten per E-Mail, roland.zolliker@karate.ch, umgehend mitzuteilen. Die SKF setzt sich für eine nationale einheitliche Lösung ein.