2020

Es ist soweit, wir trainieren wieder …

…. ab dem 08.Juni 2020 sind die gleichen Trainingszeiten und Trainingstage gültig, wie vor der Corona-Krise. Dies unter den Sicherheitsvorgaben des BAG.

Der Bundesrat lockert auch im Sport die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Somit  sind, unter Voraussetzungen, wie Schutzkonzepte und Hygienevorschriften, wieder Trainings möglich. Die Lockerungsschritte im Sport unterstehen klaren Vorgaben. Der Karateverband hat ein Konzept erarbeitet, dass es nun erlaubt, das Training ab nächsten Montag, 08.Juni 2020 wieder aufzunehmen. Die Vorgaben des Bundesamt für Gesundheit (BAG) müssen dabei ganz klar eingehalten werden. Alle Karatekas, bzw. die Eltern, müssen ein Commitment der Swiss Karate Federation unterzeichnen, dass sie mit den Vorgaben des BAG einverstanden sind. Die Ablage der Dokumente ist beim Dojo-Leiter. Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen dazu.

Neues Schutzkonzept ab 08.Juni 2020

1. Nur symptomfrei ins Training; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.

2. Abstand halten; Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Duschen, nach dem Training, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind zwei Meter Abstand nach wie vor einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Pro Person müssen mindestens 10 m2 Trainingsfläche zur Verfügung stehen, was bedeutet, dass bei unseren Trainings im Dojo Flawil maximal 16 Personen und im Dojo Altstätten maximal 14 Personen teilnehmen dürfen.

3. Gründlich Hände waschen; Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld. Jede/r nimmt sein eigenes Desinfektionsmittel mit.

4. Präsenzlisten führen; Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führen die Schulen für alle Trainingseinheiten Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. auch Punkt 5). In welcher Form die Liste geführt wird (doodle, App, Excel, usw.) ist den Schulen freigestellt.

5. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins; Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unseren Schulen ist dies Dojo-Leiter Mislim Imeroski. Bei Fragen kann man sich direkt an ihn wenden.

6. Besondere Bestimmungen; An den Trainings sind keine Zuschauer erlaubt. Die Begleitung von Kindern und Jugendlichen ist bis vor das Dojo gestattet. Das gilt auch für das Abholen der Kinder bzw. Jugendlichen.

7. Verbot von Sportwettkämpfen; Wettkämpfe mit engem Körperkontakt sind nach wie vor verboten!

Bitte an alle Karatekas; haltet diese Anordnungen strikte ein! Wir werden dennoch interessante und spannende Trainings durchführen können. Ich freue mich … vielen Dank. Mislim Imeroski